Gebühren

Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt!

Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten.

Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wie Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten.

Alles Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenverordnung der Tierärzte (GOT).

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – Neuerungen ab November 2022

Liebe Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) darüber entschieden hat, die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit Inkrafttreten zum 22. November 2022 zu erneuern.

Die neue Verordnung passt sich damit erstmals seit über 20 Jahren an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand sowie an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an.

Wir Tierärzte sind verpflichtet, uns an die Gebührenvorgaben der GOT als gültige Rechtsvorschrift zu halten.

Aufgrund der anfallenden Preissteigerung empfehlen wir Ihnen, sich über den Abschluss einer Tierkrankenversicherung zu informieren.

Ihre Kleintierpraxis Falk Strutz

Die Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet.

In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit, bar oder mit EC – Karte zu bezahlen.

Notdienstgebühr in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u.a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, daß es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.

Was ändert sich für Sie?

Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragraphen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:

  • Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro berechnet werden.

  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Wann handelt es sich um Notdienst?

Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben

  • täglich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),

  • von freitags 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie

  • von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

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